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Sassnitz
Gemeinschaftspraxis
Hetke & ULTSCH
Sehr geehrte Patienten!
Auf dieser Seite finden Sie Verlinkungen zu nützlichen Formularen.
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Textbausteine für Ihre Patientenverfügung finden Sie
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Akute Notlagen stellen den Betroffenen selbst, als auch insbesondere dessen Angehörige vor enorm schwierige Entscheidungen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie und Ihre Angehörigen stark entlasten, da Sie somit Ihren mutmaßlichen Willen zum Ausdruck bringen (Patientenverfügung) und/oder eine Person bestimmen, die Ihrem Willen entsprechend Entscheidungen treffen soll (Vorsorgevollmacht). Bei weiteren Fragen hierzu beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis. Nebenstehende Vordrucke können Ihnen als Anregung dienen.
PALMA-Protokoll
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Im Rahmen unserer notärztlichen Tätigkeit werden wir insbesondere in Pflegeeinrichtungen häufig mit ethisch schwierigen Situationen konfrontiert, in denen in kürzester Zeit über das Ausmaß der Therapie am Lebensende Entscheidungen getroffen werden müssen. Leider sind hier oftmals Angehörige, die den mutmaßlichen Willen des Angehörigen kennen, nicht erreichbar.
Das PALMA-Protokoll ist ein Bogen, der speziell für die Notfallversorgung von Patienten in einer palliativen Situation konzipiert ist (dies meint auch eine terminale Pflegesituation am Lebensende). Er fasst die ausführliche Patientenverfügung zusammen.
Grad der Behinderung (GdB) beantragen​
Sofern bei Ihnen eine Behinderung von mindestens 20% vorliegt, können Sie beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung einer Behinderung beantragen.
Anschließend erhalten wir als Ihre behandelnden Hausärzte eine Anfrage vom Versorgungsamt zu Ihrem Gesundheitszustand und bestehenden Einschränkungen. Sie können die Feststellung einer Behinderung online beantragen, alternativ steht Ihnen das entsprechende Formular nebenstehend zum Download zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4041 -
SGB IX
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Frankendamm 17, 18439 Stralsund, Hansestadt
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+49 385 588-59980
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Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr, Do. 09:00 - 12:00 Uhr
Online-Antragstellung
Download Formular
Pflegegrad beantragen
Einen Pflegegrad können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Pflegeversicherung an die Krankenversicherung angegliedert, sodass Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden können.
Wenn Sie privatversichert sind, dann beantragen Sie den Pflegegrad bei Ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung. Auch, wenn Sie eine Pflegezusatzversicherung haben sollten, ist für die Antragstellung die Pflege-Pflichtversicherung zuständig.
Zur Antragstellung setzen Sie sich mit der zuständigen Institution per Telefon, Post oder Mail in Verbindung. Viele Versicherer stellen bereits Online-Antragsformulare zur Verfügung:

Nachdem Sie den Pflegegradantrag gestellt haben, erhalten Sie ein ausführliches Formular von der Pflegeversicherung, in dem viele Fragen zur Person und der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Das Formular muss vom Antragsteller oder dessen gesetzlichen Vertreter unterschrieben und der Pflegeversicherung zugeschickt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen). Dies geschieht in der Regel persönlich an Ihrer Wohnstätte, alternativ ist in einigen Fällen auch eine Begutachtung über Telefon oder Videotelefonie möglich. Das Gutachten orientiert sich an einem festen Punktesystem, anhand dessen der Pflegegrad bestimmt wird.
Den Pflegegradbescheid erhalten Sie schriftlich, der hieraus resultierende Anspruch auf Pflegeleistungen gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Pflegestützpunkt
​Bei weiteren Fragen zu Pflegeleistungen jeglicher Art können Sie sich an den Pflegestützpunkt in Bergen wenden:
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Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen
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Sozialberater/-in: 03831 357-1803
Pflegeberater/-in: 03831 357-1804
E-Mail: PflegestützpunktBGN@lk-vr.de
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Öffnungszeiten:
Dienstag Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr
13:30 – 18:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Rehaantrag stellen
Falls Sie beabsichtigen, eine Reha zu beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorstellung in unserer Praxis. Es ist für uns hilfreich, wenn Sie sich vorab bereits mit den entsprechenden Formularen auseinandersetzen.
Je nachdem, ob Sie berufstätig oder Rentner sind, unterscheidet sich der Kostenträger. Für Berufstätige ist die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger. Hier ist das oberste Ziel das Erhalten der Erwerbsfähigkeit. Die Rentenversicherung empfiehlt ausdrücklich den Antrag online zu stellen. Alternativ stehen Ihnen im Folgenden die erforderlichen Dokumente zum Download bereit.
Für Rentner hingegen ist die Krankenkasse der zuständige Kostenträger, hier geht es um die Wiederherstellung der allgemeinen Gesundheit und damit ggf. Verhinderung von Immobilität und Pflegebedürftigkeit.
Leistungen der Kinder-Rehabilitation oder onkologischen Rehabilitation für Altersrentner werden sowohl zu Lasten der Rentenversicherung als auch der Krankenversicherung erbracht (gleichrangige Zuständigkeit). Wünscht die Versicherte/der Versicherte die Erbringung durch die Rentenversicherung, ist die Zuständigkeit der Krankenkasse nicht gegeben und der Vordruck der Rentenversicherung auszufüllen (andernfalls Muster 61).
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Erforderliche Dokumente für Berufstätige:
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Zusätzliche Anlagen für Berufstätige (je nach Bedarf):
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​Erforderliche Unterlagen für Altersrentner (ohne onkologische Diagnose)
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Für Sie ist das Muster 61 "Verordnung von medizinischer Rehabilitation" auszufüllen, vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin, sodass wir das Formular gemeinsam mit Ihnen in unserer Praxis ausfüllen können
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