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Sassnitz
Gemeinschaftspraxis
Hetke & ULTSCH
Organspende
Bei der postmortalen (= nach dem Tod) Organspende stellt der Spender nach seinem Tod seine eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung. Diese werden dann an Patienten, die dringend einen Organersatz benötigen, vermittelt. Gespendet werden können Leber, Lunge, Herz, beide Nieren, die Bauchspeicheldrüse und der Darm, sodass ein Verstorbener im Idealfall gleich mehreren Menschen eine neue Lebensperspektive bieten kann. Zur Durchführung einer Organspende müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits muss der Tod des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein, andererseits ist dessen Zustimmung oder die Zustimmung der Angehörigen/Vorsorgebevollmächtigten zwingend erforderlich, denn in Deutschland gilt, anders als in vielen anderen Ländern, die Zustimmungslösung. ​​​​​​​​​​​
Das bedeutet, dass der Organspender sich zu Lebzeiten aktiv für eine Organspende ausgesprochen haben muss oder sich seine Angehörigen nach dem Tod im Sinne des mutmaßlichen Patientenwillens hierfür entscheiden. Für die in vielen anderen Ländern vorherrschende Widerspruchslösung, bei der jeder Mensch ohne aktive Ablehnung der Organspende automatisch zum potentiellen Organspender wird, hat sich der Bundesrat im Juli 2024 ausgesprochen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll in den Bundestag eingebracht werden.
Es ist und bleibt daher vorerst von großer Wichtigkeit, dass Sie sich zu Lebzeiten mit diesem Thema beschäftigen, die für sich richtige Entscheidung treffen und diese auch dokumentieren. So nehmen Sie Ihren Angehörigen eine im Zweifel sehr belastende Entscheidung ab!
​Wonach wird entschieden, wer die entnommenen Organe enthält?
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Patienten, bei denen aus medizinischenn Gründen eine Transplantation erforderlich ist, werden durch ihre behandelnden Ärzte einem Transplantationszentrum gemeldet und so auf Wartelisten aufgenommen. In Deutschland gibt es ca. 50 Transplantationszentren. Diese geben die Daten der Patienten auf den Wartelisten an die Stiftung Eurotransplant weiter, welche den internationalen Austausch der 8 europäischen Länder Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn koordiniert. Ausschlaggebend für die Transplantation sind die Erfolgsaussichten und deren Notwendigkeit. Nicht heilbare, bösartige Erkrankungen, bestimmten Infektionskrankheiten und ein fraglicher Transplantationserfolg können Gründe gegen eine Transplantation sein.
Wie erfolgt die Todesfeststellung des potentiellen Spenders?
Um Organspender zu werden, muss eine besondere Konstellation vorliegen - der Patient muss hirntod sein. Das bedeutet, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dies entsteht am häufigsten durch eine Hirnblutung, gefolgt von Hirnschäden durch Durchblutungs- und Sauerstoffmangel. Auch seltenere Ursachen wie beispielsweise Hirntumore und entzündliche Hirnerkrankungen können zum Hirntod führen. Das Besondere am Hirntod ist, dass die Funktion des Herz-Kreislauf-Systems mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen für eine gewisse Zeit aufrechterhalten werden kann, hierdurch kann eine Schädigung weiterer Organe verhindert werden.​

Die Feststellung des Hirntodes erfolgt durch mindestens zwei Fachärzte, die die Diagnostik unabhängig voneinander durchführen und dokumentieren müssen. Die Fachärzte müssen eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschäden aufweisen, mindestens einer von ihnen muss ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Für die Diagnostik besteht aus einer Reihe klinischer Symptome als auch apparativer Diagnostik. Keiner der Ärzte darf an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sein.
Welche Gründe sprechen seitens des Spenders gegen eine Organspende?
Prinzipiell können Menschen in jedem Alter ihre Organe spenden, eine Altershöchstgrenze existiert also nicht. Eine Organspende ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen bei einer unbehandelbaren, schweren Infektion, einer akuten Krebserkrankung und einer HIV-Infektion.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Organspende stehen wir Ihnen gerne in unserer Praxis beratend zur Seite.
